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    Allgemeine Geschäftsbedingungen des DRK-Kreisverbandes Hohenstein-Ernstthal e.V.

     1.     Gegenstand

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung und Teilnahme an allen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten des DRK- Kreisverbandes Hohenstein-Ernstthal e.V. Diese werden im Folgenden Veranstaltungen genannt. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

     

    2.     Anmeldung zur Veranstaltung

    Die Anmeldung durch den Kunden erfolgt entweder über ein entsprechendes Online-Portal, schriftlich (Post, Telefax), telefonisch oder persönlich. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

    Bei Anmeldung über ein Online-Portal erhält der Kunde eine elektronische Eingangsbestätigung; diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar. Der Vertragsabschluss kommt erst nach Prüfung des Vertragsangebotes und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande.

    Bei anderer Anmeldung gilt diese als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt wurde. Auf Wunsch wird zusätzlich eine Anmeldebestätigung ausgestellt.

    Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.

     

    3.     Zahlungskonditionen

    Bei Teilnehmern, bei denen die Rechnungslegung an den jeweiligen Unfallversicherungsträger (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) erfolgt, muss von den anmeldenden Unternehmen und Einrichtungen selbstständig eine Kostenübernahmeerklärung beim Unfallversicherungsträger eingeholt werden. Werden die Kosten nicht von dem für das Unternehmen/Einrichtung zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen, werden die Kosten dem Unternehmen/Einrichtung in Rechnung gestellt.

    Bei Einrichtungen und Firmen, bei denen eine Rechnung gestellt wird, wird diese per Post zugesandt und ist sofort nach Erhalt zu begleichen.

    Bei Barzahlung ohne Rechnung wird der Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung in bar fällig; eine Quittung wird ausgehändigt.

    Bei Teilnehmern an Lehrgängen über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ ist die Teilnahmebescheinigung gleichzeitig die Quittung.

    Eventuell eingeräumte Rabatte gelten nur im Einzelfall.

     

    4.     Lehrgangsmaterialien

    Sofern im Rahmen der Veranstaltung Lehrgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach besten Wissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte übernommen. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen.

    Die Lehrgangsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Teilnehmerkosten im Eigentum des Veranstalters.

     

    5.     Storno/Rücktritt durch den Kunden

    Stornierungen sind gegenüber dem Veranstalter möglich; sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail, Telefax sind ausreichend).

    Bei Veranstaltungen mit einer Anmeldefrist kann der Kunde kostenlos seine Teilnahme stornieren, sofern die Stornierung bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugeht. 

    Bei Veranstaltungen ohne Anmeldefrist kann der Kunde kostenlos seine Teilnahme stornieren, sofern die Stornierung bis mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingeht.

    Bei späteren Stornierungen bis zu einer (1) Woche vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmekosten als Stornokosten berechnet.

    Bei späteren Stornierungen bis zu einem (1) Tag vor Beginn der Veranstaltung werden 75 % der Teilnahmekosten als Stornokosten berechnet.

    Bei einer Stornierung ab des Beginns der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen sind die gesamten Teilnahmekosten fällig.

    Bei Erkrankung – sofern durch ein ärztliches Attest innerhalb von einer (1) Woche nach Veranstaltungsbeginn nachgewiesen wird, dass eine Veranstaltungsteilnahme nicht möglich war bzw. ist – oder bei Benennung eines Ersatzteilnehmers mit entsprechenden Voraussetzungen werden keine Stornokosten fällig.

     

    6.     Umbuchung

    Umbuchungswünsche sind dem Veranstalter schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Umbuchungen sind jedoch vom Einzelfall abhängig und daher ausschließlich auf der Grundlage der Kulanz möglich.

    Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.

     

    7.     Widerrufsrecht für Verbraucher

    Handelt es sich bei dem Kunden im einen Verbraucher i. S. d. §13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses über das Online-Portal unabhängig von der in Ziffer 5 genannten Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu.

    Hierauf wird der Kunde bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen werden.

    Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Durchführung der Veranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.

     

    8.     Veranstaltungsabsage/ Änderung durch den Veranstalter

    Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verschieben, insbesondere, wenn:

    • für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl),
    • die Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten/Ausbilders oder wegen unvorhersehbaren Ereignissen abgesagt werden muss.

    In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmekosten bei Veranstaltungsabsage vollständig zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung der Veranstaltung besteht ein Rücktrittsrecht des Kunden. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Ein Wechsel des Dozenten/Ausbilders sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Teilnahmekosten.

     

    9.     Ausschluss von Teilnehmern

    Der Veranstalter behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere Tatbestände begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, in sonstiger Weise Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln oder die Zahlungskonditionen nicht einhalten. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet.

     

    10.     Haftung

    Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit  des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für die Veranstalter der Veranstaltung und Erfüllungsgehilfen.

     

    11.     Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verbandsintern erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde hat das Recht, der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.

     

    12.     Urheberrechtschutz

    Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

     

    13.     Rechtswahl/ Gerichtsstand/ Gültigkeit

    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

    gültig ab 01.06.2012